Wegen Bombenwarnung : Strafbefehl
Es galt, Kollateralschäden zu vermeiden. Vor Ort dafür zu sorgen, dass die BewohnerInnen von Harburg für die aus humanitären Erwägungen und humanitär geführten Kriege der USA nicht eigene, eben humanitäre Opfer bringen müssen. Zwar hatten die USA noch nicht damit begonnen, Bomben auf die Süderelbe abzuwerfen, aber das konnte eigentlich nur noch eine Frage der Zeit sein. Denn in Afghanistan war bereits Krieg, angezettelt mit dem Argument, dass dort Al-Quaida-Terroristen Unterschlupf gewährt worden sei – was vor dem 11. September ja auch in Harburg zweifelsohne der Fall gewesen ist. Deshalb hatten besorgte AktivistInnen des antirassistischen „Land-in-Sicht-Camps“ am 19. August vorigen Jahres mit einer Kundgebung und Flugblättern auf die weit gesteckte Anti-Terror-Definition der USA hingewiesen und die HarburgerInnen damit gewarnt.
Statt eines Dankschreibens hat der Leiter der Kundgebung jetzt einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft bekommen: Eine Geldstrafe in Höhe von 1800 Euro soll Markus M. dafür bezahlen, dass er eine „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten“ begangen und zudem gegen das Versammlungsgesetz verstoßen habe. Denn Markus M. habe den HarburgerInnen vorgetäuscht, die „Herbeiführung von Sprengstoffexplosionen“ stehe bevor.
Markus M. findet vielmehr, im Sinne der Spaßguerilla Verwirrung gestiftet zu haben. Gegen den Strafbefehl hat er Widerspruch eingelegt. EE