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Archiv-Artikel

Wege zum Pass Pass mit Formular und 135 Euro

STOCKHOLM ■ Was gehört zu einem richtigen Krebsessen? Wie funktioniert ein schwedisches Buffet? Welche Lieder singt man beim Tanz um die Midsommerstange? Die erste Strophe des Kinderlieds „Kleine Fröschlein, kleine Fröschlein sind lustig anzusehn“? Diesen Test musste jüngst eine 23-Jährige in der schwedischen Botschaft in Paris bestehen. Mit schwedischer Mutter, aber geboren in Frankreich hatte sie ihre Staatsbürgerschaft dank Gesetzesautomatik mit 22 Jahren verloren, weil sie keinen „Beibehaltungsantrag“ gestellt hatte. Nun ging es um die Neuverleihung. Hat man nie in Schweden gewohnt, gibt es solch einen „Schweden-Test“, um eine ausreichende „Anknüpfung“ festzustellen.

Für alle anderen Einbürgerungsverfahren genügen ein Aufenthalt von fünf Jahren – mit schwedischem Ehegatten drei Jahre –, geordnete Einkommensverhältnisse – das kann auch Arbeitslosengeld sein –, keine Steuer- oder Unterhaltsschulden. In einem Formularantrag muss man lediglich einige Fragen zur Person beantworten und eine Gebühr von umgerechnet 135 Euro zahlen. Früher musste man dann mindestens ein Jahr warten, nach einer Reform im vergangenen Jahr erhält man nun binnen einiger Wochen den Pass.

2005 wurden rund 40.000 Menschen – ca. 0,5 Prozent der Gesamtbevölkerung – neu eingebürgert. Etwa die Hälfte aus EU-Ländern. Ein Fünftel der Bevölkerung ist entweder im Ausland geboren oder hat zumindest einen nichtschwedischen Elternteil. Schweden steuert die Einwanderung mit restriktiver Flüchtlingspolitik. Hat man erst einmal ein Aufenthaltsrecht, werden dem Erhalt der Staatsbürgerschaft kaum Hindernisse in die Wege gelegt. REINHARD WOLFF