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Wattenmeer

Die deutschen Sportbootfahrer, das Kieler Umweltministerium und die Naturschutzverbände haben sich auf eine freiwillige Vereinbarung über das Befahren des Nationalparks Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer mit Segel-, Motor- und Ruderbooten geeinigt. Sie ist allerdings nicht rechtlich bindend und enthält wenig Neues: Das Befahren des Wattenmeers wird praktisch im bisherigen Umfang möglich sein. Die Sportbootfahrer verpflichten sich jedoch, 500 Meter Abstand zu Seehundsbänken einzuhalten. Bei Auftauchen von Schweinswalen soll die Fahrt verlangsamt werden; Motorboote sollen die Höchstgeschwindigkeiten nicht ausnutzen.

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