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  • 16.3.2017

Was fehlt…

… Haare

In Neuseeland hat sich ein zu lebenslanger Haft verurteilter Mörder das Recht erstritten, im Gefängnis ein Toupet tragen zu dürfen. Ein Gericht entschied am Donnerstag, dass die Justizvollzugsanstalt in Auckland ihm sein Haarteil zurückgeben muss. Die Forderung nach 5.000 neuseeländischen Dollar (etwa 3.270 Euro) Schadensersatz wies die Justiz jedoch zurück. Der ziemlich kahlköpfige Mann, der wegen eines Mordes 1996 im Gefängnis sitzt, hatte sich 2014 während eines Freigangs mit einem gefälschten Pass – und dem Toupet auf dem Kopf – ins Ausland abgesetzt. Als er geschnappt wurde und zurück ins Gefängnis kam, ließ die Direktion das künstliche Haupthaar beschlagnahmen. Das Gericht kam jedoch zu dem Schluss, dass damit gegen das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit verstoßen werde. Vor Gericht hatte der Mann unter anderem darüber geklagt, dass er durch das Wegnehmen des Toupets lächerlich gemacht worden sei. Außerdem sei das Haarteil ein „Kunstwerk“ und damit durch das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit geschützt. (dpa |)