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  • 6.8.2015

Was fehlt ...

... das Make-up

Nach der Hochzeitsnacht kommt das böse Erwachen. Ein Bräutigam in Algerien wollte den Schrecken vom Morgen danach nicht einfach so hinnehmen. Er verklagt seine Braut auf 18.000 Euro Schadensersatz. Der Grund: Die Frau habe ihrem Mann mit zu viel Make-up eine Schönheit vorgetäuscht, der sie ohne nicht annähernd entsprechen könne. Die Gesichtsmalerei wäre so weit gegangen, dass der Bräutigam seine Frau als Eindringling wahrgenommen habe. (taz/mk)