: Was erlaubt ist und was nicht
Eine Verarbeitung personenbezogener Daten durch öffentliche oder private Stellen ist nur zulässig, wenn diese gesetzlich erlaubt ist oder wenn der Betroffene dem im Einzelfall zugestimmt hat. Jeder darf verlangen, dass nur die für das jeweils konkrete Vertrags- oder Rechtsverhältnis erforderlichen Angaben erhoben und verwendet werden und diese richtig und aktuell sind. Bei der Nutzung der Daten dürfen Persönlichkeitsrechte nicht verletzt werden. Das Auskunftsrecht bezieht sich auf sämtliche gespeicherten Daten einschließlich der Angabe, woher diese stammen, an wen sie weitergegeben wurden oder werden und zu welchem Zweck sie gespeichert wurden. Bei unzulässiger oder unrichtiger Datenverarbeitung besteht ein Anspruch auf Schadenersatz. Bei Fragen und Beschwerden kann man sich an den Datenschutzbeauftragten des jeweiligen Bundeslandes wenden. SMV