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Archiv-Artikel

der lange weg Warten auf das Gentest-Gesetz

Das schon lange überfällige Gentest-Gesetz ist auf dem Weg. Die Union habe sich mit dem Koalitionspartner auf gemeinsame Eckpunkte für ein „Gendiagnostikgesetz“ geeinigt, gab die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Annette Widmann-Mauz, vor kurzem bekannt. Demnach sollen Gentests grundsätzlich unter einem Arztvorbehalt stehen. Niemand dürfe wegen seiner genetischen Anlagen diskriminiert werden, heißt es. „Genetische Untersuchungen auf Verlangen des Arbeitgebers sollen grundsätzlich verboten sein“, teilt Widmann-Mauz mit. Auch dürfen Versicherungsunternehmen keine genetischen Unersuchungen verlangen. Das kling auf den ersten Blick alles schön und gut. Da ist dann aber auch gleich von Ausnahmen die Rede. So sollen Versicherungen „zur Vermeidung von Missbräuchen“ eben doch auf Gentests zurückgreifen dürfen – „zum Beispiel für den Abschluss einer Lebensversicherung mit einer hohen Versicherungssumme“. Auch für den Arbeitsschutz soll es Ausnahmen von dem Gentest-Verbot geben. Wie diese nach Ansicht der Regierungskoalition im Einzelnen aussehen sollen, bleibt im Moment leider noch im Dunklen. Denn die Eckpunkte sind noch nicht für die Öffentlichkeit bestimmt. Da bleibt sogar die Frage offen, ob das Gesetz wirklich auf dem Weg ist oder ob die CDU-Abgeordnete nur eine gute alte Tradition unserer Bundesgesundheitsministerin fortsetzen möchte. Die erzählte schon vor Jahren bei jeder passenden Gelegenheit: Das Gentest-Gesetz kommt bald. WOLFGANG LÖHR