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Warnung vor Leihmutter–Geschäften

Bonn (dpa) - Bundesjustizminister Hans Engelhard (FDP) hat aus Anlaß der Eröffnung eines US– amerikanischen sogenannten Leihmütter–Informationsbüros in Frankfurt alle Interessenten davor gewarnt, sich auf solche „dubiosen Leihmutter–Vermittlungen und Leihmutter–Handel“ einzulassen. Derartige Geschäfte könnten böse Überraschungen und bittere menschliche und finanzielle Enttäuschungen zur Folge haben, erklärte der Minister am Dienstag in Bonn. Engelhard verwies weiterhin darauf, daß bereits jetzt die Vermittlung von Leihmüttern durch Privatpersonen oder Organisationen nach dem Adoptionsvermittlungsgesetz grundsätzlich verboten sei und mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Mark geahndet werden könne. Darüber hinaus werde die Bundesregierung in allernächster Zeit eine Verschärfung des Adoptionsvermittlungsgesetzes in die Wege leiten. Die kommerzielle Vermittlung von Leihmüttern solle danach als Straftatbestand eingestuft und als kriminelles Unrecht geahndet werden können. Unabhängig davon seien Leihmutter–Geschäfte auch für Ehepaare, die auf diesem Wege zu einem Kind kommen wollten, äußerst riskant. Alle entsprechenden Verträge seien nach geltendem Recht sittenwidrig und damit null und nichtig.

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