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Warnung vor 1-Cent-Überweisung

HAMBURG afp | Das Bundesverbraucherministerium hat vor einer neuen betrügerischen Masche gewarnt, mit der deutsche Bankkunden bestohlen werden. Durch 1-Cent-Überweisungen machen die Täter per Zufallsprinzip reale Bankkonten ausfindig, um anschließend davon höhere Beträge abzubuchen, wie der Spiegel am Wochenende berichtete. Die Täter überweisen demnach zunächst 1 Cent auf verschiedene, zufällige Zahlenkombinationen bei einem Geldinstitut. Bleibt eine Fehlermeldung aus, wissen die Täter, dass sie ein existierendes Konto erwischt haben, und beginnen kurz darauf, von diesem Konto höhere Beträge abzubuchen. Dazu wird häufig ein vermeintlicher Kauf oder eine angeblich beauftragte Dienstleistung angegeben. Der Betrüger muss den Namen des Kontoinhabers nicht kennen, die Bank prüft auch nicht automatisch, ob der Kontoinhaber eine Einzugsermächtigung erteilt hat. „Verbraucher sollten ihre Auszüge regelmäßig prüfen, auf unerklärliche 1-Cent-Überweisungen achten und ihrer Bank unberechtigte Abbuchungen melden“, sagte Julia Klöckner, parlamentarische Staatssekretärin im Bundesverbraucherministerium, am Sonntag. Bei nicht genehmigten Zahlungen beträgt die Einspruchsfrist für Kunden bei der Bank 13 Monate.