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Archiv-Artikel

Wahnsinniges Millionenspiel

Landwirte wollen nicht allein für die Folgen von BSE zahlen müssen. Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein verhandelt über Klagen gegen höhere Beiträge für Tierseuchenfonds

kiel taz ■ Mit einem eher unappetitlichen Thema beschäftigte sich gestern das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht in Schleswig. Acht Landwirte hatten Klage eingereicht gegen die Erhöhung ihrer Beiträge für den Tierseuchenfonds und die Tierkörperbeseitigung. Diese waren nach dem Auftreten des Rinderwahnsinns BSE und dem darauf folgenden Verfütterungsverbot von Tiermehl im Jahre 2001 um das Vierfache angestiegen. Dadurch ergaben sich für die 10.400 Tierhalter im Land, die gemeinsam rund 1,2 Millionen Rinder halten, Mehrbelastungen in Millionenhöhe.

Kernpunkt der Argumentation der Kläger, darunter auch der Bauernverband Schleswig-Holstein, ist, dass nicht nur die Landwirte die finanziellen Folgen von BSE zu tragen haben dürften. „Es gibt viele Leute, die mit Fleisch ihr Geld verdienen“, sagt Stephan Gersteuer, Justiziar des Bauernverbandes. Gersteuer führte bei der Verhandlung an, dass es auch im Interesse der Verbraucher liege, wenn an BSE erkrankte Rinder in Tierkörperbeseitigungsfabriken entsorgt würden.

Allein im Jahr 2001 mussten die Tierhalter über den Seuchenfonds Mehrkosten in Höhe von 6,5 Millionen Mark für die Tierkörperentsorgung stemmen. Allerdings trug das Verbraucherministerium damals noch knapp die Hälfte der Kosten. Im Jahr 2002 stellte das Ministerium laut Gersteuer dann die Zahlungen ein – und erhöhte die Beiträge zum Seuchenfonds. Und das wollen die Landwirte nicht hinnehmen.

„Die Mehrkosten von BSE sollten durch Steuermittel finanziert werden“, machte Gersteuer nach der Verhandlung in Schleswig klar. Zumal dann, wenn wie bei der Verhandlung ein Inhaber eines Schweinemastbetriebes als Kläger auftritt, der mit BSE nichts zu tun hat – aber trotzdem höhere Beiträge zahlen muss. Außerdem hätten Forscher der Kieler Universität festgestellt, dass es sich bei BSE im medizinischen Sinne nicht um eine Seuche handelt. Deshalb dürfe der Seuchenfonds nicht belastet werden.

Im Verbraucherministerium sieht man das anders. Sprecherin Randy Lehmann sagte, es sei gesetzlich festgelegt, dass der Seuchenfonds auch im Fall von BSE greift: „Für uns ist die Sache eindeutig“, so Lehmann. Mit einem Urteil wird nach Ostern gerechnet. timm schröder