■ Wahlzeit: Knast bei zuviel Wahl
Wiesbaden (AP) – Wer bei der Bundestagswahl am 16. Oktober mehrfach seine Stimme abgibt, muß mit einer Gefängnisstrafe bis zu fünf Jahren rechnen. Bundeswahlleiter Hans-Günter Merk wies gestern darauf hin, daß Wahlberechtigte auch dann nur einmal ihre Stimme abgeben dürfen, wenn sie mehrere Wahlbenachrichtigungen erhalten haben. Das könne der Fall sein, wenn jemand irrtümlich in Melderegistern verschiedener Gemeinden geführt werde.
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