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Wahlprüfung: Richter befangen

KARLSRUHE dpa ■ Nach der Verfassungsklage der hessischen CDU/FDP-Regierung gegen das Wahlprüfungsgericht des Landes muss das Bundesverfassungsgericht nun die mögliche Befangenheit eines Bundesrichters prüfen. Der Verfassungsrichter Hans-Joachim Jentsch hat dem Zweiten Senat des Karlsruher Gerichts mitgeteilt, dass der frühere hessische CDU-Vorsitzende Manfred Kanther im Mai 1999 in seine Wiesbadener Anwaltskanzlei eingetreten sei. Kanther ist eine Hauptfigur der CDU-Finanzaffäre in Hessen. In die Zuständigkeit des Verfassungsrichters falle der Normenkontrollantrag, mit dem sich die hessische Landesregierung gegen die Überprüfung der Landtagswahl vom Februar 1999 wehre, berichtet Focus in seiner neuesten Ausgabe. Der Senat muß nun ohne Jentsch über dessen Befangenheit entscheiden, bestätigte eine Sprecherin des Gerichts. Das Wahlprüfungsgericht untersucht, ob die von der CDU gewonnene Wahl wegen der Verwendung von Schwarzgeldern im Unions-Wahlkampf ungültig ist.

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