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Wahlfälscher muß die Kosten nicht erstatten

■ Das Land Niedersachsen übernimmt die Kosten für die Wiederholungswahl / Kurt Vajen fälschte Wahlergebnis

Hannover (taz) - Die niedersächsische Landesregierung will von dem Wahlfälscher und CDU-Landtagsabgeordneten Kurt Vajen keinen Schadensersatz für die Kosten der Wiederholungswahl verlangen, die in der niedersächsischen Samtgemeinde Bothel aufgrund der Fälschungen des Landtagsabgeordneten durchgeführt werden mußte.

Schadensersatz für die Wahlkosten in Höhe 25.000 Mark könne nur die Samtgemeinde Bothel geltend machen, da sie auch die Kosten der Wiederholungswahl getragen habe, erklärte am Freitag der niedersächsische Innen minister Josef Stock in der Antwort auf eine Anfrage des SPD-Landtagsabgeordneten Werner Holtfort.

Der Innenminister sah auch keinen Anlaß, die Gemeinde auf dem üblichen Weg der Kommunalaufsicht zu einer Schadensersatzforderung an Vajen anzuhalten. Nach Ansicht des Innenministers hat die Samtgemeinde Bothel gegenüber ihrem Ex-Bürgermeister deswegen keinen Schadensersatzanspruch, weil dieser mit der Wahlfälschung nicht gegen ein die Gemeinde, sondern gegen ein die Allgemeinheit schützendes Recht verstoßen hat.

Unter Hinweis auf den Paragraphen 826 des Bürgerlichen Gesetzbuches widersprach der SPD-Abgeordnete Holtfort allerdings dieser Rechtsauffassung. Vajen habe in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise der Gemeinde vorsätzlich Schaden zugfügt, sagte Holtfort, und müsse deswegen sehr wohl für die Kosten der Wiederholungswahl aufkommen. Der Innenminister sagte daraufhin zu, sein Haus werde prüfen, ob Vajen nach diesem Paragraphen nicht doch schadensersatzpflichtig gemacht werden könnte.

ü.o.

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