: Wahl ungültig
Aus dem NRW-Kommunalwahlgesetz: „Wird festgestellt, dass bei der Wahlhandlung Unregelmäßigkeiten vorgekommen sind, die im jeweils vorliegenden Einzelfall auf die Zuteilung der Sitze aus der Reserveliste von entscheidendem Einfluss gewesen sein können, so ist die Wahl für ungültig zu erklären und eine Wiederholungswahl anzuordnen.“