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Wahl bleibt Wahl

Die Bundestagswahl 1990 muß in Hamburg nicht wiederholt werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht gestern entschieden. Die Richter gaben damit einer Wahlanfechtungsklage des Ex-CDU-Rebellen und heutigen Statt Partei-Fraktionschefs Wegner nicht statt. Zwar rügte der Zweite Senat das Kandidaten-Aufstellungsverfahren der CDU Hamburg, doch habe deren Verstoß „gegen fundamentale Verfahrensgrundsätze einer demokratischen Wahl“ das Wahlergebnis nicht entscheidend beeinflußt. Demgegenüber hatte das Hamburgische Verfassungsgericht im Mai aufgrund einer ähnlichen Wegner-Klage die Bürgerschaftswahl von 1991 für ungültig erklärt.

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