■ Waffenexport: Urteil bestätigt
Karlsruhe (AFP) – Der Unternehmer Anton Eyerle hat mit der Lieferung von Zündern für Scud- B-Raketen in den Irak im Golfkrieg gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und das Außenwirtschaftsgesetz verstoßen und muß dafür fünfeinhalb Jahre hinter Gitter. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte im Revisionsverfahren gestern in Karlsruhe das entsprechende Urteil des Landgerichts Augsburg. Bei den Raketenzündern habe es sich eindeutig um Kriegswaffen gehandelt, stellte der BGH fest und verwarf die Argumentation der Verteidigung, daß Eyerle nur „Teile von Teilen“ zum Bau einer Waffe geliefert habe.
(AZ.: 1Str 296/95)
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