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WärmepumpenIneffizient, aber öko per Gesetz

Laut Energiepaket, das die Bundesregierung am Mittwoch verabschiedet, sind elektrische Wärmepumpen ökologisch. Und das, obwohl ihre Klimabilanz negativ ist.

Hast er sich der Stromlobby gebeugt? Umweltminister Sigmar Gabriel Bild: ap

Die Stromlobby hat erfolgreich gewirkt: Nach dem Entwurf des Gesetzes zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich, das am Mittwoch im Kabinett verabschiedet wird, werden auch ineffiziente Wärmepumpen künftig als Ökoenergie anerkannt.

Wärmepumpen funktionieren wie ein Kühlschrank: Unter Einsatz von Strom kühlen sie auf der einen Seite und heizen auf der anderen - beim Kühlschrank ist die warme Seite die Rückwand. Eine Wärmepumpe im Haus kühlt die Außenluft oder den Erdboden ab und erwärmt zugleich die Raumluft.

Nach Plänen des Bundesumweltministeriums (BMU) soll die Wärme aus elektrischen Wärmepumpen als erneuerbare Energie gelten, wenn aus 1 Kilowattstunde Strom 3,3 Kilowattstunden Wärme gewonnen werden. Dieses Verhältnis von Stromeinsatz und Wärmeausbeute wird als Arbeitszahl bezeichnet. Ursprünglich sollte im Gesetz eine Arbeitszahl von mindestens 4 stehen, erst dann nützt die Technik auch dem Klima. Doch eine Arbeitszahl von 4 wird in der Praxis kaum erreicht. Ein aktueller Feldtest zeigt das deutlich: Die Lokale-Agenda-21-Gruppe im badischen Lahr hat zusammen mit der Ortenauer Energieagentur 37 Wärmepumpen ein Jahr lang vermessen. Dabei zeigten sich erhebliche Unterschiede zwischen den Praxisdaten und den Zahlen aus der Werbung.

Am besten schnitten mit einer Arbeitszahl von 3,3 bis 3,4 noch Erdreich-Wärmepumpen mit Fußbodenheizung ab. Luft-Wärme-Pumpen mit Radiator-Heizkörpern kamen nur auf 2,3, Klein-Wärmepumpen für Brauchwasser sogar nur auf 1,9. Wer CO2 einsparen will, dürfe solche Wärmepumpen folglich "weder bewerben und empfehlen noch finanziell fördern", resümiert Gutachter Auer. Die Herabsetzung der Mindestarbeitszahl im Wärmegesetz mache eine ineffiziente Technik "rechnerisch salonfähig".

Trotz aller Kritik boomt derzeit die Wärmepumpe als scheinbar günstige Alternative zu Öl und Gas - denn Strom für Wärmepumpen wird aktuell zum Markteinführungspreis offeriert. Beispiel EnBW: Während normale Haushaltskunden 19,42 Cent pro Kilowattstunde bezahlen, kostet Wärmepumpenstrom tagsüber nur 14,89 Cent und nachts sogar nur 9,06 Cent.

Möglich ist das nur, weil die Versorger den Wärmepumpenstrom durch höhere Preise für alle anderen Kunden quersubventionen lassen.

Nach Ansicht von Uwe Leprich, Professor an der Hochschule für Technik und Wirtschaft in Saarbrücken, gibt es keinen sachlichen Grund für die Begünstigung der Wärmepumpe. Die Bundesnetzagentur, die die Netzentgelte überwacht, sieht sich gleichwohl nicht zuständig, die Quersubventionierung abzustellen.

Doch das muss nicht für alle Zeiten so bleiben. Professor Leprich warnt bereits: "Wenn irgendwann für Wärmepumpenstrom normale Netzentgelte bezahlt werden müssen, sind die Anlagen unwirtschaftlich."

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2 Kommentare

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  • S
    Soso...

    "recht problemlos"? Und was ist mit den im agenda21-Bericht erwähnten Installationsmängeln? Und was ist mit den 30% ausgefallenen Verdichtern in den Wärmepumpen im Testzeitraum von 2 Jahren? Und der zu erwartenden Lebensdauer?

     

    Und welcher Aussage soll denn "der Endkunde" trauen? Etwa der der Industrie?

     

    Ich jedenfalls zähle mich zu den Endkunden.

  • TN
    T. Nowak

    Sehr geehrter Herr Janzing,

    der hier vorgelegte Artikel ist nicht nur über weiter Strecken sachlich äußerst fragwürdig, sondern auch tendentiös. Sie nutzen nur die Fakten, die ihrer Überschrift dienlich sind. Das ist schade!

     

    Im Gesetz steht nämlich - entgegen Ihrer Aussage - in der Tat eine Jahresarbeitszahl von 4. Für erdgekoppelte Wärmepumpen, Luft-Wasser Wärmepumpen müssen immerhin 3,3 erreichen.

     

    Dies ist bei Neubauten - und nur um die geht es hier - recht problemlos möglich, wie aktuelle Messungen richtig ausgelegter, moderner Wärmepumpen in gut gedämmten Häusern zeigen. Insofern ist auch der Vergleich mit den Ergebnissen der Agendagruppe Lahr unangemessen.

     

    Derartige Wärmepumpen erreichen im Vergleich zu Gasbrennwertkesseln eine Primärenergieeinsparung und eine Reduktion der Klimagasemission von mindestens 50%. Insofern sollte, wer das Erreichen der Ziele der Bundesregierung ernst nimmt, genau diese Anlagen fördern.

     

    Was ihr letzes Argument - nämlich das der Wirtschaftlichkeit - angeht, so kann man auch hier nur fragen, unter welchen Annahmen Sie zu dieser Aussage gekommen sind.

     

    Neue Häuser nach KfW 40 Standart mit Wärmepumpe und Fußbodenheizung verbrauchen (bei 160m2 beheizter Fläche) ca. 2500 kWh Strom für Heizung und Warmwasser. Nun gibt es aus Sicht der Elektrizitätsanbieter gut Gründe, einen Wärmepumpentarif anzubieten: Wärmepumpen laufen auch dann, wenn andere Verbraucher weniger Elektrizität nachfragen, so man sich zu einer aktiven Steuerung entschließt können Sie zur Nivellierung der Spitzenlasten eingesetzt werden.

     

    Aber selbst wenn nun der Anbieter auf den Wärmepumpentarif verzichtet, kostet das nicht die Welt. Würde man heute die komplette Strommenge über den vorhandenen Hausstromzähler laufen lassen, so kostete dies z.B. bei der Naturstrom AG (19,9ct/kWh) knapp unter 500 Euro pro Jahr (mit Standardstrom ginge es wesentlich günstiger). Dafür entfällt allerdings die Gebühr für den Extrazähler für den WP-Strom und man erhält eine zu 100% erneuerbare und CO2-freie Wärmequelle.

     

    Effizient und öko. Ich hoffe, per Gesetzt!

     

    Gerne erläutere ich Ihnen die Details auch im persönlichen Gespräch. Kontaktieren Sie mich einfach per Mail. Die Adresse ist ja mit diesem Posting gespeichert.

     

    Mit freundlichem Gruss,

    T. Nowak