■ Wählen: Selbst kümmern
Wiesbaden (AP) – Im Ausland lebende Bundesbürger müssen sich selbst um eine Teilnahme an der Bundestagswahl am 16. Oktober kümmern. Wie der Bundeswahlleiter gestern mitteilte, muß ein entsprechender Antrag bis spätestens zum 25. September bei der Gemeinde eingegangen sein, in der der Betreffende vor seinem Umzug ins Ausland zuletzt gewohnt hat. Die Anträge sollten so bald wie möglich angefordert werden. Auch wenn bei den vergangenen Bundestagswahlen bereits ein Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis gestellt worden ist, muß er nun erneut eingereicht werden.
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