WOLFGANG GAST LEUCHTEN DER MENSCHHEIT : RAF, Buback und „Bild“
Wenn es darum geht, Sensationen zu enthüllen, ist auf die Bild-Zeitung Verlass. Wie eng war der Kontakt des einstigen RAF-Mitgliedes Verena Becker zum Verfassungsschutz? Und welche Rolle spielte sie beim Mord am Generalbundesanwalt vor mehr als 32 Jahren? Das fragte das Boulevardblatt besorgt am Anfang dieser Woche – um die Antwort noch im selben Text hinterherzuschieben: „Die RAF-Terroristin, die 1989 begnadigt wurde, soll bereits 1972 Kontakt zum Verfassungsschutz gehabt haben. Also bereits fünf Jahre vor dem brutalen Mord an Buback.“ Weiter: „Ihr Onkel in der DDR soll gewusst haben, dass sie am Buback-Mord aktiv beteiligt war.“
Quelle für den Sensationsreport, der die These nahelegt, der Verfassungsschutz hintertreibe möglicherweise die Aufklärung der Tat, um eine Informantin zu schützen: Stasi-Akten, die der Bild-Zeitung vorliegen und aus denen das Blatt zitiert: „Es liegen zuverlässige Informationen vor, wonach die B.(ecker) seit 1972 von westdeutschen Abwehrorganen wegen der Zugehörigkeit zu terroristischen Gruppierungen bearbeitet bzw. unter Kontrolle gehalten wird.“
Das sorgte umgehend für Aufregung. Allein im Nachrichtenportal Paperball führen die Stichworte Bild, Becker und Verfassungsschutz zu 129 weiteren Medienberichten, die sich – von der Hamburger Morgenpost bis zur Augsburger Allgemeinen – auf die Bild-Meldung beriefen.
Die Politik musste natürlich reagieren; deren Vertreter forderten ultimativ, Innenminister Wolfgang Schäuble müsse endlich die Akten des Verfassungsschutzes in Sachen Becker offenlegen, die dieser im Frühjahr 2008 zum Wohl der Bundesrepublik hat sperren lassen.
Bei all der Aufregung musste eine Kleinigkeit geradezu untergehen: dass der Hype kein Hype ist. Die Stasiakten sind seit langem bekannt und ihr Inhalt veröffentlicht. Möglicherweise hat Bild verschlafen, dass der Sohn des Ermordeten, Michael Buback, bereits Ende vergangenen Jahres in seinem Buch „Der zweite Tod meines Vaters“ (Drömer Verlag) exakt die gleichen Akten zitiert hat, ohne dass es anschließend den Strafverfolgern bei der Klärung des Buback-Mordes weiterhalf. Sollte die Redaktion aber ganz ausgeschlafen das Buch gelesen haben, dann halten wir fest: Auf Bild ist Verlass.