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Archiv-Artikel

WIDERSPRUCH

Darauf müssen Sie achten: Widersprechen Sie schriftlich bei Ihrem Gasversorger gegen die Preiserhöhung. Der Widerspruch muss nachweislich beim Gasversorger eingehen. Schicken Sie ihn deshalb per Einschreiben mit Rückschein. Verwenden Sie am besten einen Musterbrief. Mehr Infos auch unter: www.energieverbraucher.de/seite1385.html