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WERDER BREMEN Kein Schadenersatz für Wettanbieter

Dem Sportwettenanbieter Bwin stehen keine Schadenersatzansprüche gegen die Stadt Bremen wegen des untersagten Trikotsponsorings bei Werder zu. Eine entsprechende Klage des Unternehmens über 5,9 Millionen Euro wies das Oberlandesgericht gestern im Berufungsverfahren zurück. Der Fußball-Bundesligist hatte mit Bwin einen Sponsorvertrag geschlossen, der von Juli 2006 bis zur Saison 2008/2009 laufen sollte. Am 7. Juli 2006 untersagte die Stadt aber, für Sportwetten oder andere Glücksspiele zu werben, die ohne Genehmigung veranstaltet werden.  (dpa)