: WEM STEHT WAS ZU
Mütter oder Väter, die sich für eine Elternzeit entscheiden, erhalten ab 1. Januar für zwölf Monate ein einkommensabhängiges Elterngeld. Die Unterstützung beträgt 67 Prozent des letzten Nettogehaltes, ist aber auf 1.800 Euro monatlich begrenzt. Wenn auch der Partner mindestens zwei Monate aussetzt, wird das Elterngeld für zwei weitere Monate gezahlt. Einkommensunabhängig wird ein Sockel von 300 Euro gezahlt. Er steht auch Eltern zu, die nicht arbeiten. Der Betrag kann nicht mit anderen staatlichen Zuwendungen wie das ALG II verrechnet werden. Erwerbstätige, die unter 1.000 Euro verdienen, können während der Elternzeit bis zu 100 Prozent des Nettoeinkommens ersetzt bekommen. Auf die beiden Partnermonate haben auch Alleinerziehende Anspruch. AP