WAS MACHT EIGENTLICH ... Andreas Gram? : Klagen – und verlieren
Dem durchschnittlichen Berliner Medienkonsumenten wird Andreas Gram kaum ein Begriff sein. Dabei ist der 51-Jährige nicht nur CDU-Abgeordneter, er präsidiert auch dem Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten. Auf die taz ist Gram schlecht zu sprechen: Er hat die Genossenschaft wegen Schmähung verklagt und Schmerzensgeld verlangt.
Was war geschehen? In seiner taz-Kolumne hatte Rechtsanwalt Jony Eisenberg über einen inhaftierten Schauspieler berichtet, der während eines regulären Hafturlaubs von der Springerpresse in vermeintlich kompromittierender Situation in der Silvesternacht abgelichtet und an den Pranger gestellt worden war. Unter dem Titel „Sieht so die Härte des Gesetzes aus?“ wurde dann behauptet, der Mann erhalte eine Sonderbehandlung – was das Empörungspotenzial der Berliner Politik wunschgemäß aktivierte. Unter anderem das von Gram: „Es ist ein Riesen-Skandal, daß S. feiert und seine Opfer darben.“
Eisenberg schilderte den Vorgang in seiner Kolumne und zitierte einen ihm „schon zu Studienzeiten als besonders dämlich aufgefallene(n) CDU-Anwalt“. Dass Gram gemeint war, ging aus dem Ausriss hervor, der Eisenbergs Text illustrierte.
Und nun? Hat das Gericht die Klage abgewiesen. Erstens, weil die Genossenschaft nicht für Inhalte der Zeitung haftet. Und zweitens, so der Richter in der mündlichen Verhandlung, müsse sich der Kläger gefallen lassen, was ihm geschehen sei – nachdem er sich in der zitierten Weise in die Öffentlichkeit gedrängt habe . CLP FOTO: ARCHIV