■ WAHLKAMPFKOSTEN: 1,25 Mark mehr ist verfassungswidrig
Düsseldorf (dpa) — Als eindeutig „verfassungswidrig und nichtig“ bewertet der Speyerer Verfassungsrechtler Prof. Hans Herbert von Arnim die Erhöhung der Wahlkampfkostenerstattung, die der Düsseldorfer Landtag im September vergangenen Jahres mit den Stimmen von SPD und CDU beschlossen hatte. In einem am Montag in Düsseldorf vorgestellten Gutachten im Auftrag des Bundes der Steuerzahler (BdSt) kommt der Jurist zu der Auffassung, daß der Landtag für die Erhöhung der Pauschale von fünf auf 6,25 Mark für jeden Wahlberechtigten keine Kompetenz besitze und eine ausdrückliche Ermächtigung durch den Bund fehle.
RÄUMUNG
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen