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■ WAHLReps in NRW zugelassen

Berlin (dpa) — Der Bundeswahlausschuß hat die letzten Hindernisse für die erste gesamtdeutsche Wahl beiseite geräumt. Auf seiner Sitzung am Donnerstag in Berlin wies der Ausschuß unter Vorsitz von Bundeswahlleiter Egon Hölder — bis auf zwei Ausnahmen — alle Beschwerden gegen Entscheidungen von Landeswahlausschüssen zurück. Damit sind für die Bundestagswahl am 2. Dezember 23 Parteien und die Listenverbindung Bündnis 90/Grüne-BürgerInnenbewegungen zugelassen. Der Bundeswahlausschuß gab dem Einspruch des Bündnis 90/Grüne aus Mecklenburg- Vorpommern statt, auf deren Liste jetzt auch ein Bewerber kandidieren darf, der keiner der die Listenverbindung tragenden Gruppierung angehört. In Nordrhein-Westfalen dürfen die Republikaner doch antreten. In dieser Partei hatte es auf Landesebene erhebliche innerparteiliche Auseinandersetzungen gegeben, die nach Auffassung von Hölder eigentlich vor den Gerichten hätten ausgetragen werden müssen.