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WAA-Gegner fordern Genugtuung

■ Nach rechtswidriger Festnahme verlangen 13 WAA-Gegner Schadensersatz von der Polizei

WAA-Gegner fordern Genugtuung

Nach rechtswidriger Festnahme verlangen 13 WAA-Gegner

Schadensersatz von der Polizei

München (taz) - 13 WAA-Gegner fordern jetzt vom Polizeipräsidium Niederbayern/Oberpfalz in Regensburg insgesamt Mark 4.500 Mark Schadensersatz. Die WAA-Gegner hatten mit 60 anderen in der Nacht vom 9.auf den 10.10.1987 bei einem Bauern bei Schwandorf übernachtet und wollten an den Aktionstagen gegen die WAA an diesem Wochenende teilnehmen. Die Polizei - verstärkt durch die Berliner Sondereinheit (EbLT) - umstellte frühmorgens den Bauernhof und nahm alle 73 Personen fest. Diese blieben bis zum nächsten Abend in „Sicherheitsgewahrsam“. Die Aktion war offenbar von langer Hand vorbereitet. Denn die Polizei hatte auf schon vorgedruckten Formularen die richterliche Bestätigung der Festnahmen beantragt. Und die Richter in Schwandorf hatten dies ausnahmslos für zulässig erklärt. Es sei „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ zu erwarten, so die Begründung, daß die Schläfer sich nach ihrem Erwachen an „unmittelbar bevorstehenden Straftaten wie Sachbeschädigung, Brandanschläge etc. im Rahmen der Blockadetage“ beteiligen würden. Das Landgericht Amberg, das von einem Teil der Festgenommenen am selben Tag angerufen wurde, war jedoch anderer Meinung. Es hob die die Beschlüsse des AG Schwandorf wieder auf und verfügte die sofortige Freilassung. Von den Betroffenen sei keine Gefahr ausgegangen, stellte das Landgericht fest. Die rechtswidrig Festgenommenen verlangen nun 150 Mark pro Hafttag als symbolische Genugtuung und außerdem Schmerzensgeld für erlittene Verletzungen, Ersatz für Verdienstausfall und verschwundene Habe.

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