Vorwurf der Vergewaltigung: Anklage gegen Kachelmann
Gegen Jörg Kachelmann wurde nun Anklage erhoben. Er soll seine Freundin mit einem Messer bedroht und sie vergewaltigt haben.
MANNHEIM apn | ARD-Wettermoderator Jörg Kachelmann muss sich nun vor Gericht verantworten: Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat gegen den 51-jährigen Schweizer Anklage wegen Verdachts der besonders schweren Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung erhoben. Das teilte die Justizbehörde am Mittwoch mit. Im Fall einer Veurteilung wegen dieses Vorwurfs drohen Kachelmann mindestens fünf Jahre Haft, weil er ein Messer bei der Tat benutzt haben soll. Kachelmann bestreitet die Vorwürfe.
Die Staatsanwaltschaft teilte erstmals die Details des Tatvorwurfs mit. Demnach wirft sie Kachelmann vor, in der Nacht des 9. Februar 2010 seine 36 Jahre alte langjährige Freundin, die sich von ihm trennen wollte, in deren Schwetzinger Wohnung unter Vorhalt eines Küchenmessers zum Geschlechtsverkehr gezwungen zu haben. Er habe ihr die acht Zentimeter lange Klinge gegen den Hals gedrückt und sie damit verletzt. Während und nach der Tat soll er sie mit dem Tod bedroht haben.
Die Anklage stützt sich nicht nur auf die Aussagen der Frau, sondern auch auf die Ergebnisse kriminaltechnischer sowie rechtsmedizinischer Untersuchungen, wie die Staatsanwaltschaft weiter mitteilte.
Das Landgericht Mannheim muss nun über die Zulassung der Anklage zur Hauptverhandlung entscheiden. Die Staatsanwaltschaft hat vor der Großen Strafkammer gleichzeitig die Fortdauer der Untersuchungshaft beantragt und den bereits angesetzten Haftprüfungstermin am 1. Juni vor dem Amtsgericht als hinfällig bezeichnet.
Kachelmann sitzt seit dem 20. März in Untersuchungshaft in Mannheim. Am 5. Mai hatte Kachelmanns Rechtsanwalt die Aufhebung des Haftbefehls beantragt, sich aber damit einverstanden erklärt, dass die Entscheidung darüber von Ermittlungsergebnissen abhängig gemacht würde.
Nach Medienberichten hat die Staatsanwaltschaft auf Wunsch des Kachelmann-Anwalts ein Gutachten in Auftrag gegeben, mit dem die Glaubhaftigkeit der gesamten Aussage der Frau geprüft werden soll.
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