Vorteile des Ehegattensplittings: Splitting steht nicht hoch im Kurs
Das Kindergeld ist für Bürger wichtiger als die Vorteile durch das Ehegattensplitting. Viele Nutzer kennen die Funktionsweise des steuerlichen Splittings nicht.
BERLIN taz/rtr Das umstrittene Ehegattensplitting steht bei den Deutschen einer Umfrage im Auftrag der Bundesregierung zufolge weitaus weniger hoch im Kurs als andere Familienleistungen wie das Kindergeld. Zwei Drittel der Bürger sehen „am ehesten“ oder „notfalls auch noch“ Einsparpotenziale des Staates bei der steuerlichen Förderung von Ehepaaren.
80 Prozent der vom Institut für Demoskopie Allensbach Befragten gaben dagegen an, der Staat dürfe unter keinen Umständen bei Leistungen für Geringverdiener mit Kindern sparen. Auftraggeber der Untersuchung sind das Bundesfinanz- und das Bundesfamilienministerium. Mit dem Gutachten werden erstmals systematisch und umfassend die Wirkungen der zahlreichen familienpolitischen Leistungen untersucht.
Am weitesten verbreitet ist das Kindergeld: 72 Prozent bekommen es aktuell oder haben es früher erhalten. Die meisten Leistungen erhalten Eltern mit Kindern unter sechs Jahren und solche mit drei und mehr Kindern. „Unterstützungsbedarfe werden bei Gruppen mit besonderen Problemlagen gesehen, dazu zählen Geringverdiener, Alleinerziehende, Arbeitslose und sozial Schwache mit Kindern“, heißt es in der Studie. Als gerecht empfunden würden zudem Leistungen, die die Teilhabe- und Chancengleichheit für Kinder stärkten.
Eine überwältigende Mehrheit der Befragten von 84 Prozent sieht beim Kindergeld „unter keinen Umständen“ Einsparpotenzial. Anders sieht es beim Ehegattensplitting in der Einkommensteuer aus, das unabhängig von Kindern gewährt wird. Die Befragung ergab, dass ein beträchtlicher Teil der Bürger den Steuervorteil für ungerecht hält, weil er nur verheirateten Paaren zugutekommt.
Beim Ehegattensplitting werden die Einkommen der Partner zu einem Gesamteinkommen addiert und dann zu gleichen Teilen auf die Partner verteilt, wovon vor allem Alleinverdienerehen profitieren. Die genaue Funktion des Ehegattensplittings ist nur einem Viertel der Bevölkerung und auch nur der Hälfte der Nutzer gut bekannt.
Leser*innenkommentare
Rudolf Eglhofer
Gast
Ach Barbara, ist Dir nie in den Sinn gekommen, dass das "Ehegattensplitting" kein "Geschenk" an Ehepaare ist, sondern ein aus der Verpflichtung nach § 1357 Abs 1 BGB resultierendes Recht?
Arbeitertochter
Gast
Was sind sozial Schwache mit Kinder ? Banker, Wirtschaftskriminelle, Lobbyisten ? Warum kriegen die denn noch zusätzlich Geld in den Rachen geworfen ?