Vorschlag von CDU und CSU: Frau soll Verfassungsrichterin werden
Die Union schlägt Sibylle Kessal-Wulf als Verfassungsrichterin vor. Sie gilt als fachlich herausragend – am Freitag wird sie wohl gewählt.
BERLIN taz | Zum zweiten Mal schlagen CDU und CSU eine Frau als Bundesverfassungsrichterin vor: Sibylle Kessal-Wulf soll am Freitag vom Bundesrat gewählt werden. Sie würde im Zweiten Senat die Nachfolge von Rudolf Mellinghoff antreten, der jüngst zum Präsidenten des Bundesfinanzhofs ernannt wurde.
Kessal-Wulf, Jahrgang 1958, hat eine rasante Karriere hingelegt. Nach Tätigkeiten an Gerichten in Flensburg und Schleswig wurde sie mit 43 Jahren an den Bundesgerichtshof (BGH) gewählt. Seit Februar ist sie dort Vorsitzende des 4. Zivilsenats, sie gilt als fachlich herausragend. Über ihre rechtspolitischen und verfassungsrechtlichen Positionen ist aber nichts bekannt.
An den zwei Senaten des Bundesverfassungsgerichts gibt es derzeit vier Richterinnen. Damit beträgt der Frauenanteil 25 Prozent. Allerdings wurden alle vier von SPD und Grünen vorgeschlagen. Union und FDP haben zuletzt ausnahmslos Männer nominiert. CDU und CSU hatten erst ein einziges Mal eine Frau zur Verfassungsrichterin gemacht: Evelyn Haas. Die zerstritt sich aber in ihrer Zeit von 1994 bis 2006 am Ersten Senat mit allen und schrieb dann sehr isoliert konservative Sondervoten. Mit der Nominierung von Kessal-Wulf erfüllt die Union also eine weitverbreitete Erwartung.
Zugleich enttäuscht die CDU/CSU den Deutschen Anwaltsverein und die Bundesrechtsanwaltskammer, die vehement gefordert hatten, es müsse endlich mal wieder einE AnwältIn ans Bundesverfassungsgericht berufen werden. Die Union konnte sich aber mit den vorgeschlagenen KandidatInnen, darunter drei Frauen, nicht anfreunden. Letztlich begründete die Union die Ablehnung der Anwaltsinitiative damit, dass eine BundesrichterIn gewählt werden musste - was jedoch nicht zwingend war.
Ob auch Peter Müller wie geplant am Freitag zum Verfassungsrichter gewählt wird, ist noch offen. In der SPD gibt es nun doch noch Bedenken wegen Müllers Aktivitäten als saarländischer Ministerpräsident.
Leser*innenkommentare
Aus Haching
Gast
Ein Glück, dass eine Frau Verfassungsrichterin werden soll. Man stelle sich den armen Mann vor, der zu einer Verfassungsrichterin gemacht wird - schnipp, schnapp sage ich da nur.
Als Vorschlag: RichterpersonIn als VerfassungsrichterpersonIn vorgeschlagen. Wäre doch gendermäßig korrekter, oder?
Wächter
Gast
Müller als Bundesverfassungsrichter wäre ein Schlag ins Gesicht des Rechtsstaates, untragbar und reinster Klüngel, es gibt unendlich Kompetentere!
G Cramer
Gast
Kommentar an den Journalisten Christian Rath und an Taz Redakteure:
Diese Ueberschrift 'Frau soll Verfassungsrichterin werden' ist Bild Zeitungs Niveau.
Der Inhalt hat mich nicht sonderlich interessiert - aber die Frechheit, so eine Ueberschrift in der Taz zu drucken ist unglaublich. So what, dann wird eben eine Frau Verfassungsrichterin, was ist daran besonders? Gibts in den USA und in der restlichen Welt auch. Mit soner Ueberschrift setzt sich die Taz auf die gleiche Stufe wie die Taliban.