: Vorschlag 2
Der Handel mit illegalen Drogen ist strafbar. Logisch, sonst wären sie nicht illegal. Was aber ist mit dem Konsum? In einem Bundesland gilt diese, im anderen jene Regelung. In Niedersachsen wird nicht verfolgt, wer nicht näher definierte „kleinste Mengen“ Marihuana bei sich führt. In Hamburg liegt die Grenze bei 20 Gramm. Diese Regelungen sind reine Willkür, sie tragen zur Rechtsunsicherheit bei. Und sie führen dazu, dass Straftäter nicht bestraft werden können, weil ihre Anwälte auf „nicht schuldfähig“ plädieren. Die einzige Lösung: Der Konsum von Drogen muss verboten werden.