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Vorläufiger Baustopp für Elbvertiefung

Schleswig (dpa) – Das schleswig-holsteinische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat gestern die Baggerarbeiten für die geplante Elbvertiefung vorerst gestoppt. Vier Fischer hatten im laufenden Planfeststellungsverfahren für die Elbvertiefung beim OVG einen Eilantrag gestellt, da sie noch nicht angehört worden seien. Trotzdem waren die Bauarbeiten weitergegangen. Nach herrschender Rechtsprechung stehe den Antragstellern ein Anspruch auf Berücksichtigung ihrer Interessen „im Rahmen einer Abwägung zu“, begründete der OVG-Senat den verfügten Zwischenstopp.

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