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Vorläufig frei

■ Kirchenbrand: Verdächtiger darf raus

Der mutmaßliche Brandstifter von St. Vicelin ist wieder auf freiem Fuß. Die Jugendstrafkammer des Landgerichts Lübeck hat gestern den Haftbefehl gegen den 19jährigen Gärtnerlehrling unter Auflagen ausgesetzt. Die Staatsanwaltschaft, die Haftfortdauer beantragt hatte, will gegen diese Entscheidung Beschwerde einlegen.

Dem 19jährigen wird vorgeworfen, am 25. Mai einen Brandanschlag auf die katholische St. Vicelinkirche verübt zu haben. Gemeinsam mit drei Mittätern soll er einen Schuppen an der Kirche mit einer Signalpistole in Brand geschossen haben. Außerdem soll er Hakenkreuze und eine Drohung gegen einen Lübecker Pastor auf eine Außenwand des Gotteshauses geschmiert haben. Bei dem Feuer, das von dem Schuppen auf die Kirche übergriff, war Sachschaden in Millionenhöhe entstanden.

Die Kammer begründete ihre Entscheidung damit, daß keine Fluchtgefahr besteht. Über die Zulassung der Anklage, die dem Gärtnerlehrling schwere Brandstiftung und die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vorwirft, hat die Jugendstrafkammer noch nicht entschieden. Auch der Beginn der Hauptverhandlung ist noch offen.

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