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Vorgelegt

Im Rechtsstreit um die Anerkennung ärztlicher Bereitschaftsdienste als Arbeitszeit hat das schleswig-holsteinische Landesarbeitsgericht (LAG) in Kiel vor einer Entscheidung gekniffen. Die Klage eines Arztes des Städtischen Krankenhauses wird jetzt erneut dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt, obwohl dieser im Oktober 2000 Bereitschaftsdienste klar als Arbeitszeit definiert hatte. Während sich Kläger Norbert Jaeger enttäuscht zeigt, „ist die Entscheidung des LAG für die Klinikärzte stragetgisch das Beste, was passieren konnte“, meint hingegen Frank Ulrich Montgomery vom Marburger Bund.

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