: Vorerst Daten nicht auf Vorrat
BERLIN afp ■ Die Bundesregierung darf eine Reihe von Mobilfunkanbietern vorläufig nicht zwingen, die Kontakte und Bewegungen ihrer Kunden ohne Anlass aufzuzeichnen. Dies geht nach Angaben des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin hervor. Das Gericht betrachtet demnach die Umsetzung der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung auf Kosten der Unternehmen und ihrer Kunden als verfassungswidrig. Die Entscheidung betrifft die Anbieter Mobilcom, Debitel, Klarmobil und Callmobile. Einige von diesen hatten nach Angaben des Arbeitskreises ihren Kunden angeboten, alle Verbindungsdaten mit Rechnungsversand zu löschen.