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Archiv-Artikel

Vorbild Schweden

Der Besitz von zum Doping geeigneten Medikamenten und Substanzen wie anabolen Steroiden, Erythropoietin und Wachstumshormonen ist in Schweden per Gesetz verboten. Vor allem die Weiterverbreitung der Mittel wird verfolgt. Bei Mengen, die den Schluss zulassen, dass sie nur zum Zwecke des Eigenbedarfs angeschafft wurden, kommt es zu keinen Ermittlungen. Vor allem die Hintermänner der Dopingszene sollen bestraft werden. Der Leiter der medizinischen Kommission beim Internationalen Olympischen Komitee (IOC), Arne Ljungqvist, der das Gesetz bei der Anhörung am Mittwoch im Deutschen Bundestag vorgestellt hat, berichtete, dass jährlich in mehr als 400 Fällen wegen Dopingbesitzes ermittelt werde. TAZ