Vorbereitung der A 100: Räumung gestoppt
Das Bundesverwaltungsgericht untersagt dem Senat, Pflanzen und Bäume von dem Gelände der künftigen Trasse zu entfernen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat dem Senat untersagt, das für die Verlängerung der A 100 bestimmte Gelände zu räumen. Das Gericht begründete seine Eilentscheidung gegen sogenannte bauvorbereitende Maßnahmen unter anderem damit, dass mehrere Klagen gegen den Weiterbau der Autobahn anhängig sind.
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hatte in den vergangenen Tagen Pflanzen auf dem Gelände entfernen und Kleingärten räumen lassen. Als "bauvorbereitende Maßnahmen" begründete die Verwaltung die Arbeiten - obwohl das Bundesverwaltungsgericht den Planfeststellungsbeschluss auf die Klagen hin vor knapp einem Jahr ausgesetzt hatte. "Das Vorgehen zerstört jegliches Vertrauen in die Einhaltung des Spielregeln eines demokratischen Rechtsstaats", kritisierte daher Tilmann Heuser vom Umweltverband BUND Berlin. Der Verband sowie betroffene Anwohner waren auch gegen die aktuellen Arbeiten vor Gericht gezogen - und haben nun Recht bekommen.
"Der Senat wollte Tatsachen schaffen, bevor überhaupt Baurecht besteht", kritisiert Harald Moritz, verkehrspolitischer Sprecher der Grünen, der auch in der Bürgerinitiative gegen die Verlängerung der A 100 engagiert ist. "Die ökologischen Schäden sind ebenfalls nicht wieder gut zu machen."
Nach Angaben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung soll die Räumung der Fläche etwa 1,3 Millionen Euro kosten, die aus Bundesmitteln stammen sollen. Die Kosten für den Bau und den Ankauf von Grundstücken für den aktuell geplanten 16. Bauabschnitt summieren sich auf 420 Millionen Euro für einen Autbahnabschnitt von 3,2 Kilometern Länge.
Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts darüber, ob der Bau grundsätzlich zulässig ist, wird Mitte dieses Jahres erwartet. Die rot-schwarze Koalition hat sich in ihrem Koalitionsvertrag dafür ausgesprochen, die Autobahn zu verlängern. Unter Rot-Rot lag das Projekt zuletzt auf Eis - weil sowohl die Linkspartei als auch Teile der SPD gegen den Ausbau sind. Die CDU hätte im Koalitionsvertrag am liebsten nicht nur den 16., sondern auch den 17. Bauabschnitt verankert, konnte sich damit aber nicht durchsetzen - obwohl die SPD-geführte Stadtentwicklungsverwaltung selbst formuliert, dass erst mit dem 17. Bauabschnitt "die volle Wirkung der Entlastung" der umliegenden Straßen zu erwarten sei.
Die Senatsverwaltung will die Arbeiten nun erst einmal ruhen lassen - auf den Zeitplan wirke sich das nicht aus. Das Gericht hat allerdings ein Hintertürchen offen gelassen: "Maßnahmen zur Verkehrssicherung", also das Beseitigen von Abfällen oder das Räumen von einsturzgefährdeten Bauten, seien zulässig.
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