: Vor zehn Jahren
Gewerkschaftsmitglieder, die bei Betriebsratswahlen auf eigenen Listen gegen ihre Gewerkschaft kandidieren, dürfen deswegen nicht ausgeschlossen werden, entschied der Bundesgerichtshof, und sein Urteil war für Bremen und Nordenham von Bedeutung. Weil Mitglieder aus der Reihe getanzt waren, hatte die IG Metall bei Klöckner und MBB Ausschlußverfahren in Gang gesetzt. Die taz kommentierte am 20.11.87: „Ein Urteil, das den Gewerkschaften nur guttun kann: etwas zuzulassen, womit jeder Verein Schwierigkeiten hat: Opposition. Jetzt wird es der machthabenden Gruppe erschwert, ihre Stellung über die Manipulation der Wahllisten jahrelang fortzuschreiben und schließlich an angepaßte Nachfolger zu vererben.“
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