: Vor zehn Jahren
„Das gesamte Verfahren der Flughafenerweiterung ist nur als rechtswidrig zu bezeichnen.“ So fasste die 100seitige Klageschrift des Bremer Rechtsanwalts Axel Adamietz die Sicht der direkten Flughafen-Anwohner in Stuhr-Kuhlen für das Oberverwaltungsgericht Lüneburg zusammen. Es geht, juristisch gesagt, um die Aufhebung des ersten Planfeststellungsbeschlusses und dessen „sofortige Vollziehbarkeit“. Nach heutiger Rechtslage könnte die Bremer Startbahn nicht mehr genehmigt werden. Die damals betriebene Verlegung des Ochtum-Deichs sollte die Flugsicherheit erhöhen. Würde nun noch einmal wie 1984 eine Boeing 727 über das Ende der Landebahn hinausschießen, bliebe sie nicht mehr im Deich stecken, sondern landete genau im Haus des Klägers aus Stuhr-Kuhlen, argumentierten damals die Flughafen-Anrainer.
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