: Vor Gericht und auf See
Die Kirchengemeinde und die übrigen Grundstücksbesitzer berufen sich auf einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts vom 9. August. Im Eilverfahren verfügte es einen Baustopp, weil die Pistenverlängerung voraussichtlich rechtswidrig wäre. Die Behörde habe „die für die Verlängerung sprechenden Gründe und die Rechte der von einer Enteignung bedrohten Grundeigentümer unvollständig und voraussichtlich fehlerhaft gegeneinander abgewogen“. Im Hauptverfahren könnte dieser Beschluss aufgehoben werden. Das kann Jahre dauern. Der Senat hat deshalb größtes Interesse an einer Einigung. Um doch noch enteignen zu können, könnte er einen neuen, fundierteren Planfeststellungsbeschluss erwirken. Ob das für Airbus schnell genug wäre, ist unklar. Seinen Plan B verkündet der Senat heute. knö