: Von wegen Vorrichtung
Betr.: „Digital-TV kommt bald“, taz bremen vom 6.5.2004
Der Abmeldeversuch bei der GEZ ergab, dass man nur abmelden kann, wenn man seinen Fernseher auch entsorgt. Die Vorhaltung, dass die Sender bzw. die GEZ ja gar nicht mehr die Leistung erbringen, für die sie kassieren wollen, zählt nicht – man hätte ja die Vorrichtung zum Empfang, nämlich das Gerät. Wer sich kein Zusatzteil leisten kann, soll trotzdem weiter Gebühren zahlen. Meine Frage an den GEZ-Mann, ob man ihn nun auch wegen Vergewaltigung anklagen könne (die nötige Vorrichtung hat er ja...) hat der irgendwie nicht richtig gut gefunden... die spinnen doch alle!
Anne Anneke, Bremen