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Von Recht und Gesetz

Für die psychologische Betreuung und die rechtliche Beratung von Opfern von Gewalt gibt es Einrichtungen wie den Weißen Ring, den Kinderschutzbund oder die Opferhilfe. Für die rechtsmedizinische Untersuchung durch erfahrene ÄrztInnen bietet auch dann, wenn die Polizei nicht eingeschaltet wurde, die 1997 gegründete „Hamburger Initiative gegen Aggressivität und Gewalt“ ihre Hilfe an. Der Verein ist rund um die Uhr unter ☎ 42803-2130 (tagsüber) oder ☎ 42803-2127 zu erreichen.

Auch wer nachts oder am Wochenende mit der Polizei in Konflikt gerät, hat Anspruch auf einen Rechtsbeistand. Der Anwaltliche Notdienst hilft bei der Suche: Unter ☎ 0170/610 59 49 sind die AnwältInnen werktags von 18 bis 8 Uhr und am Wochenende rund um die Uhr erreichbar.

Menschen, die in Hamburg leben oder arbeiten und nur über ein geringes Einkommen verfügen, bietet die Öffentliche Rechtsauskunft, Am Holstenwall 6, Rat und Hilfe an. Zu erreichen unter ☎ 4282 43-30 72, werktags von 8 bis 13 Uhr.

Wer eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht riskiert, weil er die Kosten für den Rechtsanwalt nicht abschätzen kann, Angst vor der Dauer des Rechtsstreits hat oder seine eigenen Rechte nicht genau kennt, dem kann der Ratgeber „Recht haben – Recht bekommen“ der Verbraucher-Zentrale Hamburg helfen. Das Buch zeigt, wo verlässliche Rechtsberatung zu bekommen ist, wie sich der richtige Anwalt findet und beantwortet Fragen rund um die Kosten eines Gerichtsverfahrens. Der Ratgeber ist für 9,80 Euro zu bestellen unter ☎ 24 83 20, per E-Mail: bestellung@vzhh.de oder im Internet unter www.vzhh.de. Im Infozentrum in der Kirchenallee 22 ist er für 7,80 Euro erhältlich.

Erwerbslose Frauen, die beruflich wieder Fuß fassen möchten, können sich an das Arbeitsamt wenden. Eine Veranstaltung bei Frau und Arbeit e.V. am Dienstag, den 22. Oktober von 10 bis 13 Uhr soll wichtige Fragen klären: Wie kann die Hilfe des Arbeitsamtes aussehen? Welche Weiterbildungsmaßnahmen werden gefördert? Worauf haben Frauen einen Rechtsanspruch? Gibt es für sie Arbeitbeschaffungsmaßnahmen und wenn ja, wo? Die Veranstaltung ist kostenlos. Anmeldung unter ☎ 450 209-0. Frau und Arbeit e. V., Grindelallee 43.

Gesetzlich Krankenversicherte, die seit 1998 wegen Krankheit arbeitsunfähig waren und Krankengeld bezogen, haben häufig weniger erhalten, als ihnen zustand. Die Verbraucher-Zentrale Hamburg rät allen Versicherten, die zwischen 1998 und Juni 2000 Krankengeld ohne Berücksichtigung der Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld erhalten haben, bei ihrer Krankenkasse einen formlosen Antrag auf Neuberechnung und Nachzahlung des Krankengeldes zu stellen. Musterbrief und Infos im Internet unter www.vzhh.de.

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