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Archiv-Artikel

in kürze ÖFFENTLICHE PLASTINATE Von Hagens siegt

Gunther von Hagens durfte seine Plastinate von Toten auf öffentlichen Plätzen in Hamburg zeigen. Das Ordnungsamt hatte wegen „grob ungehöriger Handlung“ 1.000 Euro Bußgeld erhoben. Von Hagens klagte dagegen und wurde nun vom Amtsgericht vom Vorwurf der „Belästigung der Allgemeinheit“ freigesprochen. (dpa)