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Von Demos und Datenschutz

Nürnberg (taz) - Eine neue Waffe im Kampf gegen gewalttätige Demonstranten ist gefunden: das Arbeitsförderungsgesetz. Ausgelöst durch den gestrigen Aufmacher der konservativen Nürnberger Zeitung mit der Überschrift „Gewalttäter kassieren - die meisten Wackersdorfer Chaoten beziehen Arbeitslosengeld“ sind derartige Überlegungen bei der Bundesanstalt für Arbeit im Gange. Daß „Chaoten sich per Postanweisung Arbeitslosenunterstützung überweisen lassen“ (NZ), damit soll jetzt Schluß sein. Hans von Lüpke, zuständiger Referent in der Leistungsabteilung der Bundesanstalt, bestätigte gegenüber der taz, daß durch einzelne Leistungsempfänger, die länger vom Wohnort abwesend sind, z.B. auf Anti–WAA–Sommercamps, die vom Arbeitsamt geforderte „Verfügbarkeit“ in Frage gestellt sei: Denn nach §103 des Arbeitsförderungsgesetzes müsse ein Arbeitsloser der Arbeitsvermittlung ständig zur Verfügung stehen, „zumindest während der üblichen Zeit des Eingangs der Briefpost“. Wenn der Polizei Verdachtsmomente für einen eventuellen Leistungsmißbrauch vorliegen, sei diese verpflichtet, das zuständige Arbeitsamt darüber zu informieren. Datenschutz könne dabei nicht geltend gemacht werden. Die Bundesanstalt erwägt nun, die entsprechenden Polizeidienststellen auf die Kooperationsverpflichtung hinzuweisen, zumal das Ausmaß des Leistungsmißbrauchs nicht unerheblich sei. B.S.

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