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Vollziehung aussetzen! Dalli!

BERLIN taz ■ taz-verboten-Roman, zweiter Teil: Nachdem der NDR eine einstweilige Verfügung gegen die Verwendung des Titels „tagesschau“ für die kleine, satirische taz-Kolumne einlegte, begehrt nun der findige taz-Advokat eine Aussetzung der Vollziehung. Das heißt, dass die taz weiterhin „ihren Ulk“ auf der ersten Seite treiben darf, solange das Landgericht Hamburg darüber berät. Die taz-Redaktion denkt derweil darüber nach, dass „Markenschutz zum Beutegut von Raubrittern an der deutschen Sprache“ (so Anwalt Eisenberg) werden kann, und wie man „vollziehen“ und „begehren“ juristisch anständig vollstreckt.

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