: Vollstrecker
Die in der Hamburgischen Pflegegesellschaft (HPG) zusammengeschlossenen Pflegebetriebe haben beim Amtsgericht eine Zwangsvollstreckung gegen die Hamburger Betriebskrankenkasse (BKK) beantragt, falls gestellte Rechnungen nicht beglichen werden. Die BKK hat einen Vertrag für die Häusliche Krankenpflege bis heute nicht unterzeichnet, ihre Erstattungen jedoch um mehr als 30 Prozent gesenkt.