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■ Volksbeteiligung heute und morgenZiel: Hürden niedriger

Volksbegehren und Volksentscheide sind in der Bremer Verfassung von 1947 vorgesehen. Volksbegehren von Bürgern sind aber allesamt gescheitert – die Hürden sind offenbar zu hoch: Derzeit müssen 10 Prozent der Stimmberechtigten oder 50.000 Menschen unterschreiben, um die nächste Stufe des Volksentscheides zu erreichen, bei angestrebten Verfassungsänderungen sind es doppelt so viele. Außerdem dürfen die Themen, über die abgestimmt wird, keine finanziellen Auswirkungen haben.

Volksentscheide gab es seit 1947 genau zwei Stück. Derzeit müßten 25 Prozent der Stimmberechtigten (130.000 Menschen) einem Volksentscheid zustimmen, damit er erfolgreich ist, für eine Verfassungsänderung doppelt so viele.

Nach dem Willen der „Mehr Demokratie“-Vertreter müßten in Zukunft in einem ersten Schritt der „Volksinitiative“ungefähr 5.000 Unterschriften gesammelt werden, um ein Volksbegehren einzuleiten. Für ein erfolgreiches Volksbegehren müßten sich dann 5 Prozent der Wahlbeteiligten der letzten Bürgerschaft in eine Liste eintragen – das entspräche derzeit 17.000 Unterschriften (bei Verfassungsänderungen: 10 Prozent). Die Eintragungsfrist soll auf sechs Monate verlängert werden.

Erst dann würde im dritten Schritt ein Volksentscheid stattfinden können, bei dem die Mehrheit der abgegebenen Stimmen über Erfolg oder Mißerfolg entscheiden würde.

Christoph Dowe

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