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VolksbegehrenBürgerbeteiligung reformiert

Das Abgeordnetenhaus entscheidet an diesem Donnerstag über Änderungen bei den Volksbegehren.

In den USA sind Volksabstimmungen in den Bundesstaaten üblich - hier werben Gegner und Befürworter der Homoehe um Stimmen Bild: brenbot/CreativeCommons BY 2.0 US
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Das Abgeordnetenhaus wird am heutigen Donnerstag voraussichtlich eine Änderung des Abstimmungsgesetzes beschließen. Damit werden die Bedingungen für Volksbegehren und -entscheide geändert. In der Vergangenheit gab es diese Art der Bürgerbeteiligung unter anderem gegen die Schließung des damaligen Flughafens Tempelhof, aktuell läuft ein Volksbegehren zur Offenlegung der Verträge der Berliner Wasserbetriebe.

"Der rot-rote Gesetzentwurf bringt unterm Strich eine leichte Verbesserung", sagt Michael Efler, Vorstandsmitglied des Vereins "Mehr Demokratie". Positiv sei beispielsweise, dass es ein zunächst diskutiertes Spendenverbot bei Volksbegehren nicht in den Entwurf geschafft habe. Der Verein hatte kritisiert, dass es damit beispielsweise gemeinnützigen Vereinen oder NGOs unmöglich gemacht worden wäre, ein Volksbegehren finanziell zu unterstützen. In der aktuellen Fassung beschränkt sich das Verbot auf öffentliche Unternehmen und Parlamentsfraktionen.

Darüber hinaus soll die Finanzierung eines Volksbegehrens transparenter gestaltet werden. Geld- oder Sachspenden ab 5.000 Euro sollen in Zukunft offengelegt werden. Bislang war das erst bei Spenden ab 50.000 Euro erforderlich.

Kritik übt Efler daran, dass der Entwurf weder eine Kostenerstattung vorsieht noch eine terminliche Zusammenlegung von Wahlen und Volksentscheiden. Damit erhöht sich in der Regel die Wahlbeteiligung.

Hier lobt Efler den Vorschlag der Grünen, der diese Punkte vorsehe. Eine Kostenerstattung hatten SPD und Linkspartei in der Vergangenheit abgelehnt. Dagegen hatte sich die CDU weitgehend der Kritik der Grünen angeschlossen: In einer Debatte Ende Mai hatte die CDU-Vertreterin sowohl eine Zusammenlegung des Wahl- und Abstimmungstermins befürwortet als auch eine finanzielle Erstattung. SVE

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