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Volksbegehren zu teuer

Große Koalition lehnt erleichterte Bürgerentscheide ab, die Grünen sind enttäuscht

„Die Koalition wird heute den Antrag zur Änderung der Volksgesetzgebung ablehnen“, sagte der Grüne Hermann Kuhn gleich zu Beginn der Bürgerschaftsdebatte – und war etwas zerknirscht. Er hatte die Landesverfassung so ändern wollen, dass in Zukunft nicht mehr Unterschriften von einem Fünftel, sondern schon von einem Zehntel der wahlberechtigten Bremer gereicht hätten, um ein Volksbegehren zu initiieren. Die Zahl hätte sich von rund 46.000 auf 23.000 halbiert.

Daraus wird nichts: Weil die CDU ablehnte, stimmte auch die SPD dagegen, um den Koalitionsfrieden nicht zu stören. „Für uns sind Volksbegehren wie -entscheid wichtige Ergänzungen zur parlamentarischen Gesetzgebung“, sagte Catrin Hannken von der CDU. Aber: Sie dürften „kein Instrument der Entscheidung durch Minderheiten“ werden. Beim Grünen-Vorschlag, zukünftig auch Begehren zuzulassen, die haushaltswirksam würden, habe sie „noch mehr Bedenken“. Letztlich könne es ganz schön teuer werden, wenn sich das Volk ständig neuen Geldsegen beschere. In der ersten Lesung des Antrags im Mai habe die CDU noch Zustimmung signalisiert, ärgerte sich Kuhn: „Wir dachten, Sie meinen es ernst.“ Dann sei er im Ausschuss hin und her geschoben worden. Im Oktober habe CDU-Fraktionschef Jens Eckhoff die Ablehnung schließlich damit begründet, „so kurz vor der Wahl“ wolle man das nicht machen. Als Kuhn sagte, dann werde man die Reform eben erneut angehen, „wenn es nach der Wahl neue Mehrheiten gibt“, bekam er Gegenwind von der Senatsbank. „Auch dann brauchen Sie eine Zweidrittel-Mehrheit“, sagte Bürgermeister Henning Scherf (SPD). ksc

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