: Volkan-Prozess
Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Leipzig hat die Revisionsanträge von Bundesanwaltschaft und Verteidigung im Prozess um den Tod des sechsjährigen Volkan verworfen. Eineinhalb Jahre nach den tödlichen Bissen von Wilhelmsburg durch die Kampfhunde „Zeus“ und „Gypsi“ sind die Urteile gegen den 25-jährigen Hundebesitzer und seine damals 19 Jahre alte Freundin nunmehr rechtskräftig. Das Landgericht Hamburg hatte den Mann wegen fahrlässiger Tötung zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt, die Frau bekam ein Jahr Jugendstrafe auf Bewährung.
Der 25-Jährige hatte beide Hunde trotz Leinenzwangs ohne Maulkorb in einem Hof frei herumlaufen lassen. Sie sprangen über eine Mauer auf den Schulhof und fielen den Jungen an, der dort mit anderen Kindern Ball spielte. Volkan erlitt tödliche Verletzungen. Der BGH kam in der gestrigen Verhandlung ebenfalls zu der Bewertung, dass die beiden Angeklagten nur in Fahrlässigkeit gehandelt haben, ihnen aber kein bedingter Vorsatz vorzuwerfen ist. ms
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