: Vogelschutz rückgängig machen -betr.: "Hermelinger Marsch unter Vogelschutz", taz vom 1.2.95
Betr.: dito
In der Hemelinger Marsch sind 50 Hektar als Gewerbegebiet vorgesehen, warum die Ansiedlung nun nicht zügig erfolgt, ist völlig unverständlich. Damit nehmen die Politiker den Abzug weiterer Betriebe ins niedersächsische Umland in Kauf, vermutlich auch als kleinen Probelauf zum Wahlkampf .
Am Rande dieses Gebietes sind 10 Hektar als Vogelschutzgebiet ausgewiesen, obwohl bereits 386 Hektar unter Schutz gestellt sind. Verringert doch das Vogelschutzgebiet um etwa 3 Prozent auf 376 Hektar, damit nicht 20 Prozent der Gewerbefläche verlorengehen!
Gleichgültig ob diese 10 Hektar nun versehentlich oder heimtückisch absichtlich (als „Sperrgebiet“) ins Gewerbegebiet gelegt wurden, dürfte diese Berichtigung auch im nachhinein juristisch für den Senat keine unüberwindliche Schwierigkeit sein.
Michael Rauch
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